PSW werden nach der "Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft" (VPSW) anerkannt.
Für Anerkennung, Fachaufsicht und Bekanntgabe der Sachverständigen ist das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.
Die Zulassung ist für Teilgebiete der Wasserwirtschaft möglich und wird nach eingehender Prüfung an Personen erteilt die über eine langjährige praktische Erfahrung und das besondere Fachwissen verfügen.
In unserem Büro sind zugelassen:
Herr Dipl. Ing. Thomas Schneider
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
gem. § 1 Nr. 1c, 3, 4 VPSW
- Kleinkläranlagen
- Eigenüberwachung
- Bauabnahme
Einige der Referenzen:
- verschiedene Kleinkläranlagen
- Bauabnahme Speicherteich "Adamseck", Garmisch-Partenkirchen
- Bauabnahme Speicherteich "Seealpe", Nebelhorn AG
- Bauabnahme Einleitung Niederschlagswasser über Sickerschächte, Gersthofen
- Bauabnahme Ableitung von Wasser aus dem Wehrkanal in die Turbine, Hammerschmiede Bad Oberdorf
- Eigenüberwachung für die Kanalisation Monta Klebebandwerk GmbH, Immenstadt
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